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„Eine Verweigerung ist eine Diskriminierung“

07.02.2017

Am Blindenhund darf ein Mietverhältnis nicht scheitern

 

Annie Seeland und Blindenführhündin Rena sind seit vielen Jahren ein eingespieltes Team. Foto: Jan-Ole Smidt

Leer (jos). Schon wieder abgelehnt: Berthold und Annie Seeland aus Leer – beide erblindet – versuchen seit Wochen, eine barriefreie Wohnung zu bekommen. Doch ihnen werden permanent Steine in den Weg gelegt. Makler und Vermieter lehnen ein Mietverhältnis ab. Grund sei Blindenhündin Rena. „Keine Tierhaltung erlaubt. Bislang teilte uns das noch jeder Makler mit. Auch bei Blindenführhunden machen Vermieter keine Ausnahme“, erzählt Annie Seeland. Dass dieses Verhalten rechtliche Konsequenzen haben könnte, scheint ihnen egal zu sein. Robert Böhm, Bundessprecher des Arbeitskreises Blindenfürhundhalter, weist auf die UN-Behindertenrechtskonvention hin: Da ein Blindenführhund ein anerkanntes Hilfsmittel ist, ist es unerheblich, dass es sich um ein Tier handelt. „Jede Verweigerung eines zustande kommenden Mietverhältnisses stellt eine klare Diskriminierung dar und kann zur Anzeige gebracht werden“, weiß er. Die 60-jährigen Eheleute haben es seit geraumer Zeit aus gesundheitlichen Gründen schwer, in ihre Oberwohnung im Hoheellernweg zu kommen. Eine steile Treppe und eine Einstiegsbadewanne sind nur zwei Gründe. Eine barrierefreie Wohnung wäre ein großer Fortschritt. Nun haben sie sich von einem der Investoren des geplanten Radsan- Parks an der Großstraße einen Wohnungsplan geben lassen. „Ich habe Angst, dass wir wieder abgelehnt werden“, sagt Seeland. Diese Angst ist unbegründet, sagt Hans- Hinrich Vervoort vom Leeraner Gesundheitsamt. „Am Blindenführhund darf es nicht scheitern.“ 

 

http://www.sonntags-report.de/cms/front_content.php?idcat=43&idart=2486