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Recht auf Blindenführhund

22.08.2019

Recht auf Blindenführhund

Sozialgericht entscheidet gegen die DAK. Schülerin (16) gewinnt den

dreijährigen Rechtsstreit.

Von Thomas Nagel

 

HANNOVER. Nele-Tiziana (16) wurde bis zu ihrem 12. Lebensjahr 60 Mal

an den Augen operiert. Doch die Eingriffe änderten nichts an der

Erblindung. Die Jugendliche leidet unter einem angeborenen Glaukom

(Grüner Star). „Letztendlich haben wir gesagt, es reicht“, erzählt

Mutter Manuela Koch (51) vor dem Sozialgericht Hannover. Am Mittwoch

hat sie einen Sieg gegen die DAK errungen. Nach drei Jahren Streit mit

der Kasse. Die DAK muss einen Blindenführhund für Nele-Tiziana

bezahlen.

Sozialrichter Henning Knopp entschied: „Ein Blindenführhund hilft der

Klägerin in einem wesentlich besseren Maß als ein Laser-Langstock.“

Die DAK hatte nach einem Gutachten des Medizinischen Dienstes der

Krankenversicherung (MDK) die Bezahlung des Hundes verweigert. Ein

Langlaufstock oder ein elektronischer Bodyguard tue es auch, lautete

die Begründung. Sicher spielten die Kosten auch eine Rolle. Denn die

Ausbildung eines Blindenführhundes kostet 26.500 Euro.

Sozialrichter Knopp ließ ein Gutachten erstellen. Eine Tierärztin und

Hundetrainerin ging mit Nele-Tiziana den Schulweg ab. Ihre

Einschätzung: „Sie kann den Weg mit Hund besser bewältigen als mit

einem Langstock.“

ERFOLGREICH GEKLAGT: Anwalt Michael Richter und Mutter Manuela Koch

freuen sich über die gewonnene Klage gegen die DAK. Nagel

Nele-Tiziana sei lebensfroh, erzählt ihre Mutter. Ihr Kind tanze,

spiele Geige und mache Handarbeit. Ihr Bestreben sei, ihre Tochter so

normal wie möglich aufwachsen zu lassen. Doch gerade im ländlichen

Nienburg sei es für sehbehinderte Menschen schwierig. So habe

Nele-Tiziana Kniffe entwickelt, dass sie auf ihrem Schulweg immer

jemanden dabei habe, der ihr beim Überqueren von Straßen helfe. Aber

gerade jetzt brechen viele Kontakte ab, weil ehemalige Mitschüler eine

Ausbildung anfingen. Nele-Tiziana geht in die 11. Klasse der IGS.

„Aus Angst meidet meine Tochter öffentliche Verkehrsmittel“, erzählt

ihre Mutter in der Verhandlung. Denn beim Einsteigen in den Bus

benötige sie immer Hilfe. Lediglich in einem Radius von 300 Meter um

das eigene Zuhause könne die Jugendliche sich frei bewegen;

vorausgesetzt es gebe in diesem Bereich keine Baustellen. Und das bei

einer 16-Jährigen, die eigentlich gerade die Welt entdecken will.

Für den Anwalt der Familie, Michael Richter, war die Sache juristisch

klar. Denn bereits 1980 habe das Bundessozialgericht (BSG)

Blindenführhunde als „unmittelbares Hilfsmittel“ eingestuft. Dies

bedeute, dass wirtschaftliche Erwägungen in den Hintergrund treten.

Die DAK hatte das anders gesehen. Die Kasse werde die schriftliche

Urteilsbegründung abwarten, um über ein Rechtsmittel zu entscheiden,

erklärte ein DAK-Sprecher.

© neue Presse Hannover 22.08.2019