Ablauf

Hürdenfalle Krankenkasse

Aber die Krankenkassen lassen sich immer mehr einfallen, um Wege zu finden, Ihren Antrag auf einen Führhund abzulehnen.

 

Einer dieser Wege sind Fragebögen, die Sie Ihnen zusenden. Einige mögliche Fragen folgen hier:

- Stadtmitte - ja / nein

- Stadtrand - ja / nein

- ländliche Gegend - ja / nein

 

Sie sehen – viele Fragen. Viele Antworten könnten der Krankenkasse bei einer Ablehnung des Führhundes helfen. Einige Fragen haben überhaupt nichts mit der Versorgung mit einem Führhund zu tun.

 

Gehen Sie in sich und füllen Sie ihn nicht aus oder nur teilweise. Rechtlich sind diese Fragen unwichtig für die Beantragung eines Führhundes! Holen Sie sich durchaus Hilfe bei uns oder falls es zu einem negativen Bescheid kommt, auch rechtliche Hilfe.

 

z.b. den Rechtsanwalt Mader aus München. Dieser hat sich auf die Materie Führhund spezialisiert. Auch wenn er in München seinen Stammsitz hat, arbeitet er Deutschlandweit. Beauftragen Sie nicht einen Anwalt, den "Sie" erst aufklären müssen und scheuen Sie nicht die Entfernung. RA Mader arbeitet unkompliziert am Telefon, per Fax oder per Mail.

 

Hier die Adresse:

Rechtsanwaltskanzlei

Kölnberger & Mader

Am Hagen 12

94315 Straubing

Telefon: 094 21 - 90 99 - 5

Telefax: 094 21 - 90 99 - 6

 

Auch kann es passieren, dass sich der MDK bei Ihnen meldet.

 

Keine Angst – der MDK überschreitet meist seine Kompetenz und ist daher meist in einem Gerichtsverfahren Außen vor. Aber auch hier gilt: wachsam sein und nie allein mit den Mitarbeitern sprechen.