Probleme

Gespannsabnahme durch die Gespannprüfer

Nach einer circa sechsmonatigen Einarbeitungszeit des Gespanns überprüft ein von der Krankenkasse bestimmter Gespannprüfer, ob Halter und Hund zusammen harmonieren und sich in ihrer bekannten Umwelt und im Verkehr sicher bewegen. Bei der Gespannsabnahme ist jeweils auch ein Instruktor der Ausbildungsstätte anwesend.

 

Nach der erfolgreichen Abnahme übernimmt die Krankenkasse die monatlichen Unterhaltszahlungen für Futter und Tierarzt sowie die Mietgebühr für den Hund, solange dieser als Führhund im Einsatz ist. Dem Führhundhalter entstehen somit keine Kosten.

 

Wer sich um einen Blindenführhund bemühen möchte, benötigt also als erstes eine Verschreibung von seinem Augenarzt. Zusammen mit dem Kostenvoranschlag der gewählten Führhundschule reicht er diese bei seiner Krankenkasse ein und beantragt die Versorgung mit einem Blindenführhund. Es empfiehlt sich, die individuelle Notwendigkeit der Versorgung im Antrag ausführlich darzulegen und die Wahl einer bestimmten Führhundschule zu begründen, da die Krankenkassen immer häufiger versuchen, eine Versorgung abzulehnen oder den Versicherten an eine andere (billigere) Schule zu verweisen. In manchen Fällen sind auch die Berufsgenossenschaften die zuständigen Kostenträger.

Am Ende der Einschulung steht die Gespannprüfung.

 

Die Gespannprüfung:

Nach Abschluss des Einschulungslehrganges findet die Gespannprüfung statt. In dieser werden die Führleistung und das Verhalten des Hundes geprüft. Ein zusätzlicher Prüfungspunkt ist die Orientierung und die Interaktion des Gespannes. Die Prüfungssituation entspricht in der Regel den täglichen Bedürfnissen des Führhundhalters.

 

Es wird also entgegen vieler Meinungen nicht nur der Hund geprüft, sondern auch das Gespann, bestehend aus Mensch und Hund.

 

An der Prüfung nehmen folgende Institutionen bzw. Personen teil:

 Das Prüfungsgespann bestehend aus:

Die Prüfungskommission bestehend aus:

 

Des Weiteren hat der Führhundhalter das Recht, dass eine von ihm selbstbestimmte vertraute Person mit bei der Prüfung anwesend ist.

 

Mit der bestandenen Gespannprüfung geht das Ende der Ausbildung zum Blindenführhund einher und es beginnt der Alltag.

 

Betreuung des Gespannes:

Wichtig ist es mir, auch nach Beendigung der Einschulung bzw. der Gespannprüfung eine Betreuung meiner Schützlinge bzw. Ihrer Halter zu gewährleisten. Gerne stehe ich Ihnen nach Beendigung der Ausbildung mit Rat und Tat zur Seite. Ich schule Sie und Ihren Vierbeiner bei Veränderungen Ihrer Umwelt nach, sei es durch Arbeitsplatzwechsel, Umstrukturierung der örtlichen Begebenheiten oder ähnlichem.

 

Gespannprüfung

Drängt die Schule auf eine Gespannprüfung nach vier Wochen oder gar noch während der Einarbeitung am Ort der Schule oder lässt sie mir die Zeit, mich an meinen neuen Führhund zu gewöhnen und geht so natürlich auch das Risiko ein, dass sich Schwächen des Hundes zeigen?

 

Erst nach Vorlage einer Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Gespannprüfung übernimmt die Krankenkasse die vom Blindenführhundausbilder bzw. der Blindenführhundschule in Rechnung gestellten Kosten nach Maßgabe der Vertraglichen Regelungen (§127 SGBV). Der Blindenführhund ist dem Versicherten von der Ausbildungsstätte in (Führbereitem) Zustand zu übergeben. (incl. Führgeschirr, Halsband und Leine).

 

Der Blindenführhund wird von dem Versicherten von der Krankenkasse mit der Maßgabe übereignet, ihn artgerecht zu behandeln und zu pflegen. Damit ist gleichzeitig eine Übernahme der sich aus der Haltung des Blindenführhundes ergebenden Rechte und Pflichten durch den Versicherten verbunden (z.B. Tierhalterhaftung).

 

Eine zweckentfremdende Verwendung oder nicht artgerechte Haltung des Blindenführhundes durch den Versicherten oder mit seinem Einverständnis schließt für die Zukunft einen Anspruch auf Ersatzbeschaffung zu Lasten der Krankenkassen aus.